Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung

Die maßgeblichen Unterschiede zwischen einem Ehevertrag und einer Scheidungsfolgenvereinbarung bestehen zum einen in den Zielrichtungen ihres Inhalts und dem Zeitpunkt ihres Zustandekommens.

Alle Bereiche rund um die Familie können von den Paaren gemäß ihren Vorstellungen jeder Zeit individuell vertraglich geregelt werden, also sowohl bei Beginn der Ehe, während ihres Bestehens oder bei Auflösung der Ehe.

Ehevertrag

Ein Ehevertrag wird im Zusammenhang mit der Hochzeit oder während der Ehe geschlossen und dient dazu die Modalitäten der Ehe zu regeln, auch für den Fall der Trennung und Scheidung.

Wenn Eheleute unterschiedliche Nationalitäten haben ist ein Ehevertrag z.B. sinnvoll, um festzulegen, welches Recht im Fall der Trennung zur Anwendung gelangen soll.

Aber auch wenn sich das Alter oder das Vermögen der Eheleute erheblich unterscheiden oder bei Selbständigkeit von einem oder beiden Ehepartner/n ist ein Ehevertrag empfehlenswert.

Scheidungsfolgenvereinbarung

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung wird im Zusammenhang mit der Beendigung der Ehe geschlossen und dient ausschließlich dazu, die gesetzlich vorgesehenen Scheidungsfolgesachen zu regeln, um zu vermeiden, dass darüber durch richterlichen Beschluss entschieden wird.

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